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Universität Tübingen - 1997/1998 Winter
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Universität Tübingen - Wintersemester 1997-98 - Uni-Informationssystem und Stadt-Informationssystem.iso
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Text File
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1997-08-14
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806b
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22 lines
III.
Foerderungsdauer
1. Das Stipendium wird in der Regel fuer 2 Jahre bewilligt und kann in be-
gruendeten Faellen um ein weiteres Jahr verlaengert werden.
Die Foerderung umfasst auch die nach der Anfertigung der Habilitations-
schrift anfallenden wissenschaftlichen Arbeiten, die nach der Habilita-
tionsordnung der jeweiligen Hochschule fuer die Habilitation erforderlich
sind.
2. Teilstipendien werden zunaechst fuer einen Foerderzeitraum von maximal 2
Jahren vergeben. Die Foerderung kann jedoch entsprechend der Reduzierung
des Stipendiums auf ein Teilstipendium verlaengert werden. Sie kann also
bei einem Teilstipendium von 50 % maximal 6 Jahre betragen.
Wenn Sie ein Habilitandenstipendium beantragen wollen, beachten Sie bitte
folgende Hinweise: